Die Kostenübernahme für die Logopädie bzw. Sprachtherapie erfolgt in der Regel durch Ihre gesetzliche
oder private Krankenversicherung.
Sie benötigen dazu eine Heilmittelverordnung, die von Ihrem Haus- oder Kinderarzt, einem HNO-Arzt,
Phoniater/Pädaudiologen, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden kann.
Liegt eine Verordnung vor, trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten zu 100%, ab Vollendung des 18.
Lebensjahres besteht eine Zuzahlungspflicht soweit keine Befreiung vorliegt.
Hält Ihr behandelnder Arzt einen Hausbesuch für notwendig, so kann dieser ebenfalls verordnet und von
uns durchgeführt werden.
