MUNDwerk Sprachtherapie / Logopädie

Kostenübernahme und Verordnung



Die Kostenübernahme für die Logopädie bzw. Sprachtherapie erfolgt in der Regel durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Sie benötigen dazu eine Heilmittelverordnung, die von Ihrem Haus- oder Kinderarzt, einem HNO-Arzt, Phoniater/Pädaudiologen, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden kann.

Liegt eine Verordnung vor, trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten zu 100%, ab Vollendung des 18. Lebensjahres besteht eine Zuzahlungspflicht soweit keine Befreiung vorliegt.

Hält Ihr behandelnder Arzt einen Hausbesuch für notwendig, so kann dieser ebenfalls verordnet und von uns durchgeführt werden.

MUNDwerk Sprachtherapie / Logopädie

MUNDwerk Sprachtherapie / Logopädie in Werl